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Hartmann GmbH
Illesheimer Str. 13
91438 Bad Windsheim
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Der Deutsche Bundestag hat Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Sie treten voraussichtlich zum 1. März 2025 in Kraft. Für Betreiber von Photovoltaikanlagen ändert sich damit einiges. Wir erklären, was geändert wird und wie Anlagenbesitzer davon beeinflusst werden. Vorweg: Sonnwerker Kunden, die eine PV-Anlage inklusive Steuerbox haben, sind für die Änderungen bestens gerüstet.
Bereits installierte PV-Anlagen sind von den neuen Regelungen nicht betroffen. Kunden von Sonnwerker mit einer PV-Anlage und Steuerbox sind optimal auf die Änderungen vorbereitet. Für Neukunden bieten wir selbstverständlich die passenden Lösungen an.
Solarspitzengesetz – Das Wichtigste zusammengefasst:
Fazit:
Für Photovoltaikanlagen die als Eigenverbrauchsanlagen betrieben werden, haben diese neuen Regelungen kaum Auswirkungen. Neu geplante Volleinspeiseanlagen bis 100 kW ohne Speicher sollten hinsichtlich Wirtschaftlichkeit noch einmal nachkalkuliert werden.