Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.
Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
Der Deutsche Bundestag hat Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Sie treten voraussichtlich zum 1. März 2025 in Kraft. Für Betreiber von Photovoltaikanlagen ändert sich damit einiges. Wir erklären, was geändert wird und wie Anlagenbesitzer davon beeinflusst werden. Vorweg: Sonnwerker Kunden, die eine PV-Anlage inklusive Steuerbox haben, sind für die Änderungen bestens gerüstet.
Bereits installierte PV-Anlagen sind von den neuen Regelungen nicht betroffen. Kunden von Sonnwerker mit einer PV-Anlage und Steuerbox sind optimal auf die Änderungen vorbereitet. Für Neukunden bieten wir selbstverständlich die passenden Lösungen an.
Solarspitzengesetz – Das Wichtigste zusammengefasst:
Fazit:
Für Photovoltaikanlagen die als Eigenverbrauchsanlagen betrieben werden, haben diese neuen Regelungen kaum Auswirkungen. Neu geplante Volleinspeiseanlagen bis 100 kW ohne Speicher sollten hinsichtlich Wirtschaftlichkeit noch einmal nachkalkuliert werden.