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Infos zum Solarspitzengesetz

Autor: SonnwerkerOfficial

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Infos zum Solarspitzengesetz

Der Deutsche Bundestag hat Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Sie treten voraussichtlich zum 1. März 2025 in Kraft. Für Betreiber von Photovoltaikanlagen ändert sich damit einiges. Wir erklären, was geändert wird und wie Anlagenbesitzer davon beeinflusst werden. Vorweg: Sonnwerker Kunden, die eine PV-Anlage inklusive Steuerbox haben, sind für die Änderungen bestens gerüstet.

Bereits installierte PV-Anlagen sind von den neuen Regelungen nicht betroffen. Kunden von Sonnwerker mit einer PV-Anlage und Steuerbox sind optimal auf die Änderungen vorbereitet. Für Neukunden bieten wir selbstverständlich die passenden Lösungen an.

Solarspitzengesetz – Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Smart Meter und Steuerbox werden Pflicht: Neue PV-Anlagen müssen mit einem intelligenten Stromzähler (Smart Meter) und einer Steuerbox gebaut werden.
  • Wer nicht steuern kann, muss drosseln: Bei PV-Anlagen, die keinen Smart Meter und keine Steuerbox haben, muss die Einspeiseleistung auf 60 % der PV-Leistung gedrosselt werden.
  • Keine Einspeisevergütung, wenn der Strompreis negativ ist: In Zukunft erhalten PV-Betreiber keine Einspeisevergütung mehr, wenn sie Strom ins Netz einspeisen, während der Strompreis negativ ist.
  • Durch die neuen Regelungen können die Einnahmen für Haushalte in der staatlichen Einspeisevergütung um bis zu 30 % sinken. Daher ist es umso wichtiger, von vornherein auf eine PV-Komplettlösung mit Smart Meter und intelligentem Energiemanager zu setzen.
  • Direktvermarktung wird flexibler: Im Rahmen der Direktvermarktung darf in Zukunft auch Strom aus dem Netz in den Speicher geladen und später gewinnbringend verkauft werden.
  • Diese Änderungen („Solarspitzengesetz“) treten voraussichtlich zum 1. März 2025 in Kraft.
  • Das neue Gesetz gilt nur für PV-Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen werden. Für alle anderen Anlagen können die Regeln abweichen.
  • Die staatliche Einspeisevergütung fällt für PV-Betreiber nicht komplett weg! Grundsätzlich bleibt sie bestehen, kann je nach individueller Situation aber niedriger ausfallen als in der Vergangenheit.

 

Fazit: 

Für Photovoltaikanlagen die als Eigenverbrauchsanlagen betrieben werden, haben diese neuen Regelungen kaum Auswirkungen. Neu geplante Volleinspeiseanlagen bis 100 kW ohne Speicher sollten hinsichtlich Wirtschaftlichkeit noch einmal nachkalkuliert werden.

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